Kein Wunder: Architektenwettbewerb „Berliner Schloss“ vergaberechtskonform

Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Hölzl, Franz Josef
  • 2010
    S.354-359
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Aufsatz

OLG Düsseldorf vom 02.12.09 - VII-Verg 39/09

Abstract
In diesem Beitrag wird die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.12.09, VII-Verg 39/09, besprochen, das entgegen dem Bundeskartellamt in seinem Beschluss vom 11.9.09, VK 3 – 157/09, die Vergabe der Planungsleistungen zum Berliner Schloss an den Gewinner des Architektenwettbewerbes für rechtmäßig erklärte. Schwerpunkt der Besprechung bilden die gestufte Eignungsprüfung, die Gründung einer Projektgesellschaft nach Zuschlag und die ausdrückliche Berücksichtigung des Interesses an der zügigen Durchführung der Beschaffung durch den Senat. Die Autoren verweisen auf den Art. 2 d III der Rechtsmittelrichtlinie, nach dem die Nachprüfungsstelle unter Festlegung von Sanktionen die Rechtswirksamkeit eines Vertrages erhalten kann und fordern die Einführung eines pauschalierten Schadensersatzes für solche Fälle in das deutsche Recht.
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin