Zulässigkeit von Anforderungsfristen und der praxisgerechten Auslegung des § 107 Abs. 3 Satz 1 und 3 GWB

Titeldaten
  • Fürmann, Jochen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2010
    S.420-427
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, § 107 Abs. 3 Satz 3 GWB

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag ob der Auftraggeber zulässigerweise Fristen zur Abforderung der Vergabe- und Bewerbungsunterlagen festsetzen kann und welche Konsequenzen aus solchen Abforderungsfristen für die Auslegung des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 resultieren. Zunächst arbeitet er heraus, dass die Festsetzung von Abforderungsfristen durch den Auftraggeber auch nach der Neufassung der Vergabeordnungen zulässig sei. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB sei zudem dahingehend auszulegen, dass die Bewerbungsfrist i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 2 mit der vom Auftraggeber festgesetzten Anforderungsfrist gleichzusetzen sei. Hinsichtlich der Rügefrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB sei jedoch auf die echte Angebotsfrist und nicht auf die Abforderungsfrist abzustellen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin