Sektorenverordnung verfassungswidrig - Gebührenerhebung durch Bundeskartellamt unzulässig?

Titeldaten
  • Zeiss, Christopher
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 9/2010
    S.556-558
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Aufsatz

§ 3 SektVO, Art. 30 RL 2004/17, Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG, § 97 Abs. 4 GWB , § 127 Nr. 2 GWB, § 127 Nr. 8 GWB, § 127 Nr. 9 GWB

Abstract
Der Autor bespricht den § 3 SektVO im Hinblick auf dessen etwaige Verfassungswidrigkeit aufgrund der enthaltenen Möglichkeit der Gebührenerhebung durch das Bundeskartellamt. Gebühren für Bescheide würden rechtswidrig erhoben werden, da keine ausreichende Rechtsgrundlage aufzufinden sei. Die ergehenden Gebührenbescheide seien daher zwar rechtswidrig, blieben ohne Anfechtung jedoch wirksam. Eine Überarbeitung der in Frage stehenden Vorschrift wird vom Autor demgemäß angeraten.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin