Die Vergabe von sicherheitsrelevanten Aufträgen

Titeldaten
  • Herrmann, Marco; Polster, Julian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 6/2010
    S.341-346
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Aufsatz

§ 100 Abs. 2 lit. d GWB, § 115 GWB, § 35 Abs. 1 SÜG

Abstract
Die Verfasser untersuchen die zur Unanwendbarkeit des Kartellvergaberechts führenden Tatbestandsalternativen des § 100 Abs. 2 lit. d GWB. Sie gehen dabei auf Normen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und der auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 SÜG erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) ein und diskutieren u.a., ob die Ausnahme des § 100 Abs. 2 lit. d sublit. bb GWB bereits dann eingreift, wenn sich aus den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Notwendigkeit zur Durchführung besonderer Sicherheitsmaßnahmen bei der Auftragsausführung ergibt oder ob darüber hinaus eine Abwägung zwischen den staatlichen Sicherheitsinteressen und den Bieterinteressen stattfinden muss. Sie stellen fest, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von sicherheitssensiblen Aufträgen grundsätzlich den Bindungen des primären Gemeinschaftsrechts, des Verfassungsrechts und des Haushaltsrechts unterliegen, gehen auf die neue Regelung des § 115 GWB ein und stellen die Richtlinie 2009/81/EG vom 21.08.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit vor.
Christine , forum vergabe e.V. , Berlin