Keine Erweiterung der Haftung des Betriebsinhabers beim Betriebsübergang anlässlich eines Vergabeverfahrens

Titeldaten
  • Fliss, Michael
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 8/2010
    S.485-488
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 613a Abs. 2 BGB

BGH, Beschluss vom 19.03.2009 - III ZR 106/08

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob im Fall des Betriebsübergangs durch ein Vergabeverfahren die Haftung des bisherigen Betriebsinhabers im Verhältnis zum Betriebserwerber im Wege der teleologische Reduktion des § 613a Abs. 2 BGB erweitert werden muss. Dabei stellt er den Beschluss des BGH vom 19.03.2009 – III ZR 106/08 dar, der für eine teleologische Reduktion des § 613a Abs. 2 BGB in diesem Fall keinen Anlass gesehen hatte dar. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Bieter in einem Vergabeverfahren das einen Betriebsübergang zur Folge hat, über die vorhandenen individualvertraglichen Versorgungszusagen informieren müssen und die Risiken in ihrer Angebotskalkulation berücksichtigen sollten.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin