Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Rettungsdienstleistungen

Titeldaten
  • Jahn, Werner
  • NdsVBl - Niedersächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 2/2010
    S.33-40
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 45 EGV, Art. 55 EGV, § 99 Abs. 1 GWB, § 17a GVG, § 36 SächsBRKG

BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08, BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 32/08

Abstract
Der Autor setzt sich kritisch mit den Entscheidungen des BGH (1.12.2008 - X ZB 31/08 und X ZB 32/08) auseinander, wonach Rettungsdienstleistung aufgrund nationalen Vergaberechts vergaberechtspflichtig sind. Der Verfasser stellt zunächst kurz die Auswirkungen der BGH Beschlüsse auf den öffentlichen Rettungsdienst dar. Sodann erläutert er seine Kritikpunkte an den BGH-Entscheidungen. Entgegen der Auffassung des Senats sei der Verwaltungsrechtsweg eröffnet gewesen, weiterhin fehle bei der Prüfung des öffentlichen Auftrages eine Auseinandersetzung mit dem Merkmal „Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt“. Schließlich sei der Normenkonflikt zwischen Bundes- und Landesrecht vom BGH nicht zutreffend aufgelöst worden, dies hätte vielmehr dem BVerfG vorgelegt müssen. In seinem Ausblick verweist der Autor dann auf anhängige Verfahren vor dem EuGH und dem BVerfG, von denen er eine wichtige Weichenstellung erwartet.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg