Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich - quo vadis?

Ende der Zweiteilung oder Rechtsschutz light?
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  • Vergabe News
  • Heft 3/2010
    S.26-28
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Aufsatz

Abstract
Das deutsche Vergaberecht zeichnet sich bislang durch eine Zweiteilung des Rechtsschutzes aus, wobei der effektive Primärrechtsschutz nur oberhalb der Schwellenwerte Anwendung findet. Nunmehr vereinbarten jedoch CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 eine Reform des Vergaberechts, welche auch den Unterschwellenrechtsschutz betreffen soll. In diesem Zusammenhang erläutert der Autor zunächst die aktuelle Rechtslage, um dann Möglichkeiten aufzuzeigen, Änderungen bzw. Verbesserungen vornehmen zu können; etwa durch Streichung des § 100 Abs. 1 GWB und die damit verbundene Geltung des bestehenden Rechtsschutzes für alle Auftragsvergaben.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin