Die Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 2 TierNebG – ein vergaberechtliches Problem?

Titeldaten
  • Kerkmann, Anja
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2010
    S.181-188
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin untersucht, ob und welche vergaberechtlichen Anforderungen bei der Übertragung der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten zu beachten sind. Zunächst stellt sie den Regelungsrahmen hinsichtlich der Beseitigungspflichten von tierischen Nebenprodukten und deren Übertragbarkeit dar. Dabei geht sie insbesondere auf die Rechtsnatur dieser Pflichtenübertragung ein. Anschließend prüft sie, ob es sich bei der Übertragung der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten um einen Dienstleistungsauftrag oder eine Dienstleistungskonzession handelt. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei die Anforderungen an das zu übertragene Betriebsrisiko als Voraussetzung einer Dienstleistungskonzession. Anhand der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache „Eurawasser“ kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine Dienstleistungskonzession vorliege. Abschließend stellt sie die primärrechtlichen Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession dar.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin