Eine Linienverkehrsgenehmigung nach § 13 PBefG ist immer ein ausschließliches Recht der VO 1370/2007

Titeldaten
  • Marx, Fridhelm
  • Nahverkehrs-praxis
  • Heft 1-2/2010
    S.42 ff
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 13 PBefG

Abstract
Der Verfasser begründet seine These in zwei Schritten, ausgehend von dem Nebeneinander der Normen hin zur Bedeutung der Linienverkehrsgenehmigung. Dabei geht er auf die Entstehung der europäsichen Norm ein und stellt deren Umfeld, insbesondere auch die Regelung ausschließlicher Rechte im Gemeinschaftsrecht ein. Er kommt zu dem Schluss, dass ein exklusives Bedienungsrecht immer in einem offenen und transparenten Verfahren vergeben muss, wenn es sich nicht um eine in-house-Vergabe handelt.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg