Abschreiben ist gefährlich

Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2010
    S.23-24
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag will verdeutlichen, welche Gefahren eine allzu detaillierte Leistungsbeschreibung birgt: nämlich die Möglichkeit, dass die (zu) eng gefassten Anforderungen dazu führen, dass lediglich noch ein bestimmtes Produkt für die Ausschreibung in Betracht kommt. Die Konsequenz könnte eine Aufhebung der Ausschreibung sein. Anhand eines praktischen Falles wird die Problemsituation verdeutlicht sowie anschließend mit Hilfe von Beispielen der aktuellen Rechtsprechung aufgelöst.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin