Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Leistungserbringerverträgen nach § 69 Abs. 1 SGB V im Überblick

Titeldaten
  • Sormani-Bastian, Laura
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 1/2010
    S.13-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 69 Abs. 1 SGB V, § 69 Abs. 2 S. 3 SGB V

Abstract
Im Mittelpunkt der Ausarbeitung stehen die Änderungen des SGB V durch das GKV-OrgWG, wodurch sich das Vergaberecht und das Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen einander angenähert haben sollen. Zunächst werden materiell- und prozessrechtliche Fragestellungen, wie der Rechtsweg, erörtert und dann dargestellt, warum gesetzliche Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien. Weiterhin wird untersucht, bei welcher Vertragskonstellation die Verträge der gesetzlichen Krankenversicherungen öffentliche Aufträge wären. Hierzu werden Abgrenzungskriterien zwischen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie gegenüber Dienstleistungskonzessionen herausgearbeitet. Schließlich kommt die Verfasserin zu der Ansicht, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen unter Berufung auf § 69 Abs. 2 S. 3 SGB V ein nur an den europäischen Regelungen orientiertes Sozialvergaberecht schaffen könnten. Dies sei möglich, da § 69 SGB V erlaube, dass strengere nationale Vergaberecht außer Acht zu lassen.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg