Warum die Verzögerung eines Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen zu einer Mehrvergütung führen kann

Titeldaten
  • Bröker, Jörn
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.591-599
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Aufsatz

Abstract
Wird der erfolglose Bieter bei Unterschwellenvergaben auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen, ist fraglich, ob und unter welchen Umständen Schadenersatz durch die ordentlichen Gerichte gewährt wird und ob dieser Rechtsschutz ausreichend ist. Der Autor erläutert diesbezügliche Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen im Rahmen der c.i.c. und des Deliktsrechts; betrachtet werden weiterhin der Umfang möglichen Schadensersatzes sowie ein denkbares Akteneinsichtsrecht. In einem Fazit wird abschließend festgestellt und im Hinblick auf europarechtliche Vorschriften kritisiert, dass der derzeitige Sekundärrechtsschutz im Unterschwellenbereich kaum Effektivität besitze.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin