Folgen unterlassener Dokumentation

Mängel sind nicht nachträglich heilbar
Titeldaten
  • Dippel, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2008
    S.19-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 30 Abs. 1 VOL/A, § 30 Nr. 1 VOB/A

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren. Gemäß § 30 Abs. 1 VOL/A und § 30 Nr. 1 VOB/A sind die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens, die maßgeblichen Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen zeitnah zu dokumentieren. Festgestellt wird, dass Dokumentationsmängel nicht nachträglich heilbar sind, jedoch eine Wiederholung der Angebotswertung im Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin