Bedarf die Vergabe von Darlehensverträgen durch die öffentliche Hand einer europaweiten Ausschreibung?

Titeldaten
  • Stickler, Thomas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2008
    S.177-183
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit das Vergaberecht auf die Vergabe von Darlehensverträgen anwendbar ist. Der Verfasser zeigt auf, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages durch die RL 2004/18/EG nun ausdrücklich von der Vergabepflichtigkeit ausgenommen ist, das Kartellvergaberecht diese Klarstellung nicht enthält, bei richtlinienkonformer Auslegung jedoch auch zu diesem Ergebnis führt. Anschließend wird die Frage untersucht, ob dennoch eine öffentliche Bekanntmachung bei der Vergabe von Darlehensverträgen erforderlich ist. Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH und der Mitteilung der Europäischen Kommission arbeitet er heraus, dass nach der Rechtsprechung eine gewisse Transparenz bzw. Öffentlichkeit hergestellt werden müsse und die Kommission daraus eine Verpflichtung zur Bekanntmachung abgeleitet habe. Diese Rechtsprechung sei aber aus den Gründen, die zur Ausnahme solcher Verträge von der RL 2004/18/EG geführt haben, nicht auf die Beschaffung von Kapital übertragbar. Abschließend zeigt der Beitrag auf, dass sich eine Ausschreibungspflichtigkeit nach VOL/A jedoch aus den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ergeben kann.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin