Titeldaten
- Stolz, Bernhard
 - VergabeR - Vergaberecht
 - 
 Heft 2a/2008
S.322-339
 
Zusätzliche Informationen:  
Aufsatz 
BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00
Abstract
              Der BGH entschied in seinem Urteil vom 16.04.2002 (X ZR 67/00), dass von geforderten Leistungen abweichende Bieterangebote in der Regel auszuschließen sind und nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden dürfen. Hiervon ausgehend wird beschrieben, was zu den Verdingungsunterlagen gehört und was genau als „Änderung“ zu qualifizieren ist. Es wird dabei eingehend erläutert, welche Änderungen der Verdingungsunterlagen ausnahmsweise zulässig sind.
          Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin