Die Behandlung von Angeboten, die von den ausgeschriebenen Leistungspflichten abweichen

Titeldaten
  • Stolz, Bernhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.322-339
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 67/00

Abstract
Der BGH entschied in seinem Urteil vom 16.04.2002 (X ZR 67/00), dass von geforderten Leistungen abweichende Bieterangebote in der Regel auszuschließen sind und nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden dürfen. Hiervon ausgehend wird beschrieben, was zu den Verdingungsunterlagen gehört und was genau als „Änderung“ zu qualifizieren ist. Es wird dabei eingehend erläutert, welche Änderungen der Verdingungsunterlagen ausnahmsweise zulässig sind.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin