Risikoverteilung bei der Auftragsvergabe

Titeldaten
  • Rainer, Noch
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2008
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2008 - VK 3 151/07

Abstract
Der Beitrag stellt fest, dass öffentliche Auftraggeber teilweise Klauseln in die Verdingungsunterlagen aufnehmen, mit denen sie bestimmte Risiken auf die Bieter abwälzen. Anhand jüngster Rechtsprechung (VK Bund - Beschluss vom 24.01.2008 - VK 3 151/07) zeigt der Autor auf, dass solche „Wagnisse“, die die übliche Risikoverteilung eines Vertrages ändern und deren Einfluss auf Preise und Fristen die Bieter nicht abschätzen könne vergaberechtlich unzulässig sind und zur Rückversetzung der Ausschreibung führen können.
Grazyna Fait , forum vergabe e.V. , Berlin