Hilfsmittelverträge und Arzneimittelrabattverträge als öffentliche Lieferaufträge?

Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2008
    S.480-486
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich mit der Anwendung des Kartellvergaberechts im Gesundheitswesen und behandelt dabei konkrete Anwendungsfragen ausschließlich für den Bereich der Arzneimittel-Rabatt- und Hilfsmittelverträge. Der Verfasser stellt zunächst fest, dass die Anwendung des Kartellvergaberechts nicht durch materiell-rechtliche Sondervorschriften, wie § 69 SGB V, ausgeschlossen ist. Auch eine Bereichsausnahme wegen der Zugehörigkeit der Verträge zum Bereich des Gesundheitswesens lehnt der Verfasser ab. Im Folgenden nimmt der Verfasser eine Qualifizierung der Hilfsmittelverträge und Arzneimittel-Rabattverträge als öffentliche Lieferaufträge vor. Dabei behandelt er den Begriff der Entgeltlichkeit und die Einordnung der beiden Verträge als Konzession. Das Vorliegen der Konzession verneint er jedoch unter Verweis auf das deutlich größere Marktrisiko der Krankenkassen sowie darauf, dass es eine dogmatische Figur der „Lieferkonzession“ weder im deutschen noch im europäischen Vergaberecht gibt.
Angelika Krüger , AOK-Bundesverband , Berlin