Ausnahmen von der Vergabepflicht bei Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand

Titeldaten
  • Jasper, Ute; Recke, Barbara Frfr. v. der
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2008
    S.561- 567
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasserinnen setzen sich mit neuer Rechtsprechung zur Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf, insbesondere Entscheidungen der Vergabekammern Brandenburg, Hessen und Baden-Württemberg auseinander. Sie richten ihr Augenmerk dabei auf die Ausnahmen von der Vergabepflicht, die sich entweder bereits aus der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf selbst ergeben oder die bei einer Betrachtung der vergaberechtlichen Vorschriften mit der Rechtsprechung noch vereinbar seien. Als Ausnahmetatbestände, die zu einer Direktvergabe kommunaler Grundstücke berechtigen, führen sie die gesetzlich festgelegten Ausnahmen in § 100 Abs. 2 GWB, inhouse-Geschäfte und die interkommunale Kooperationen an. Ferner sei ein Auftraggeber berechtigt, ein Grundstück ohne Vergabeverfahren zu veräußern, wenn er auf eine Bauverpflichtung des Investors verzichte, wenn das zu errichtende Vorhaben keine wirtschaftliche Funktion erfülle, wenn nur eine faktische Bauverpflichtung vorläge oder Ausschließlichkeitsrechte des Investors bestünden.
Christine , forum vergabe e.V. , Berlin