Flucht ins Verhandlungsverfahren

Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 7/2008
    S.74-76
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

3a Nr. 1 Abs. 5 lit. a) VOL/A

Abstract
Der Beitrag stellt dar, wie bei bestimmten Ausgestaltungen der Leistungsbeschreibung eine grundsätzlich gemäß § 3a Nr. 1 Abs. 5a VOL/A i.V.m. §§ 23 Nr. 1 oder 25 Nr. 1 VOL/A mögliche Überführung ins Verhandlungsverfahren problematisch sein kann. Durch einen derartig selbst herbeigeführten Übergang fände eine rechtswidrige Umgehung der Voraussetzungen statt. Folglich könnten erfolglosen Bietern Schadensersatzansprüche zustehen oder im Sonderfall die Verträge unwirksam sein. Außerdem weisen die Autoren auf die Anforderungen hin, die sich aus der Zweistufigkeit des Verhandlungsverfahrens und den Grundsätzen des Vergaberechts ergeben. Daraus folgend werden abschließend die Anforderungen an die Verfahrensgestaltung der grundsätzlich notwendigen Verhandlungen dargestellt.
Sven-Oliver Petersen , Christian-Albrechts-Universität , Kiel