Besteht eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht für Rabattverträge nach § 130a VIII SGB V?

Titeldaten
  • Röbke, Marc
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 7/2008
    S.726-731
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Aufsatz

§ 130a Abs. 8 SGB V, § 69 SGB V

Abstract
Der Verfasser untersucht unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung die vergaberechtliche Ausschreibungspflicht für Rabattverträge nach § 130a VIII SGB V. Im Einzelnen befasst sich der Autor mit der Frage, ob § 69 SGB V die Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB ausschließt und eine Unterwerfung von Rabattverträgen unter das Vergaberechtsregime nicht zulässt. Der Beitrag behandelt außerdem die Frage der Rechtswegzuständigkeit nach § 130a IX SGB V sowie die umstrittene Frage der öffentlichen Auftraggebereigenschaft der Krankenkassen nach § 98 Nr. 2 GWB. Der Verfasser kommt dabei zum Ergebnis, dass eine Verdrängung des Vergaberechts durch § 69 SGB V gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht verstößt. Die Zuständigkeit der vergaberechtlichen Überprüfung der Rabattverträge sieht er bei den Vergabekammern. Mit seiner Untersuchung der Tatbestandsmerkmale des § 98 Nr.2 GWB gelangt der Verfasser schließlich zu dem Ergebnis, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind und mit den Rabattverträgen öffentliche Aufträge im Sinne des Vergaberechts vergeben.
Angelika Krüger , AOK-Bundesverband , Berlin