Rechtsschutz unterhalb der Schwelle

Titeldaten
  • Lorenz, Marco; Leinemann, Ralf
  • Vergabe News
  • Heft 9/2008
    S.98-102
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Aufsatz

Abstract
Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich (Beschluss vom 13.06.2006 – 1 BVR 1160/03) und des Bundesverwaltungsgerichts zur Eröffnung des ordentlichen Rechtsweges für Streitigkeiten in selbigem Bereich (Beschluss vom 02.05.2007 – BVerwG 6 B 10.07) folgend, wird die Rechtssprechung der ordentlichen Gerichte analysiert. Abgestellt wird dabei auf die unterschiedlichen Voraussetzungen einer Zuschlags-untersagung mittels einer einstweiligen Anordnung, insbesondere auf die Anforderungen die an eine Verletzung des Gleich-heitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG zu stellen sind. Dabei stellen die Verfasser heraus, dass ein Verstoß gegen die VOB/A aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung bei subjektiver Betroffenheit eine mit erhöhten Risiken der Durchsetzung verbundene Rechtsschutzmöglichkeit im Unterschwellenbereich eröffne. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes dürften die inhaltlichen Anforderungen an eine Verletzung des Gleichheitssatzes daher nicht zu hoch angesetzt werden. Eine sittenwidrige Benachteiligungsabsicht des öffentlichen Auftraggebers könne folglich nicht Voraussetzung eines Unterlassungsanspruches sein.
Sven-Oliver Petersen , Christian-Albrechts-Universität , Kiel