Titeldaten
- Thüsing, Gregor; Granetzny, Thomas
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
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Heft 44/2008
S.3188-3191
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 130a Abs. 8 SGB V, § 130a Abs. 9 SGB V, § 116 GWB
Abstract
Die Verfasser beleuchten die Entscheidung des BSG vom 22.4.2008 und die anders lautende Entscheidung des BGH vom 16.7.2008 zu der Frage, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a VIII SGB V zu beschreiten ist und stimmen im Grundsatz der Entscheidung des BSG - zu Gunsten einer Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit - zu. Sie stützen sich dabei auf den Wortlaut des § 130a IX SGB V und des § 116 GWB, den Kontext dieser Normen, sowie auf die Gesetzesgeschichte und den Telos. Dabei kritisieren sie das Vorgehen des BGH, bei der Begründung seiner Entscheidung für die Zuständigkeit der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts abzustellen. Dem Praktiker raten die Verfasser, den Rechtsschutz bei der Sozialgerichtsbarkeit zu suchen. Denn hier sei – auch wenn ein einzelnes SG den Rechtsweg nicht für gegeben ansehe – die Beschwerdemöglichkeit gem. § 17 a IV GVG gegeben.
Angelika Krüger
, AOK-Bundesverband
, Berlin