Titeldaten
- Erdmann, Joachim
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 6/2010
S.908- 918
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag analysiert die drei vergaberechtlichen Eilverfahren in §§ 115, 118 und 121 GWB und stellt fest, dass den
Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte ein von den europarechtlichen Rechtsmittelrichtlinien
geforderte Abwägungsspielraum in einer Art und Weise zur Verfügung steht, der eine differenzierte und sachgemäße
Bewertung des jeweiligen Einzelfalls ermöglicht. Die maßgeblichen Vorschriften seien gestaltungsoffen formuliert und
geben dem Rechtsanwender ausreichend Raum für Differenzierungen und Wirtschaftlichkeitserwägungen an die Hand. Dem
Autor nach verdient der Befund zur prinzipiellen Gleichrangigkeit der widerstreitenden Interessen besondere Beachtung.
Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte ein von den europarechtlichen Rechtsmittelrichtlinien
geforderte Abwägungsspielraum in einer Art und Weise zur Verfügung steht, der eine differenzierte und sachgemäße
Bewertung des jeweiligen Einzelfalls ermöglicht. Die maßgeblichen Vorschriften seien gestaltungsoffen formuliert und
geben dem Rechtsanwender ausreichend Raum für Differenzierungen und Wirtschaftlichkeitserwägungen an die Hand. Dem
Autor nach verdient der Befund zur prinzipiellen Gleichrangigkeit der widerstreitenden Interessen besondere Beachtung.
Grazyna Fait
, forum vergabe e.V.
, Berlin