Rechtsmitteländerungsrichtlinie und Folgen einer Vergaberechtswidrigkeit

Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2009
    S.1-6
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen derjenigen Vergaberechtswidrigkeiten, die durch die Rechtsmitteländerungsrichtlinie
neu geordnet wurden. Dabei geht der Verfasser auf Fälle, die von der Rechtsmitteländerungsrichtlinie – datiert
vom 11.12.2007 - erfasst werden sowie auf Altfälle, auf die sich die Rechtsmitteländerungsrichtlinie nicht bezieht, ein. Der
Verfasser arbeitet zunächst alle Verstöße heraus, die eine Vertragsnichtigkeit zur Folge haben. Er beleuchtet dabei
insbesondere den Fall der de-facto-Vergabe und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nicht notwendig der Folge einer
rückwirkenden Vertragsnichtigkeit unterliegt, sondern die Verträge vielmehr aufzuheben sind oder für die Zukunft
gekündigt werden müssen. Für Altfälle sieht der Verfasser eine Vertragsanpassung und Aufrechterhaltung der Teile, die
nicht von einer Vergaberechtswidrigkeit betroffen sind, vor. Eine Vertragsnichtigkeit aus nationalem Recht lehnt der
Verfasser ab.
Angelika Krüger , AOK-Bundesverband , Berlin