Titeldaten
- Ganske, Matthias
- BauR - Baurecht
-
Heft 12/2008
S.1987-1995
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Verfasser untersucht, inwieweit die Initiativen zur Verbesserung von Stadtquartieren, sog. Business Improvement
Districts (Bids), dem Vergaberecht unterfallen und welche Vergabeverfahrensarten Anwendung finden können. Zunächst
unterscheidet er zwei vergaberechtlich relevante Ebenen: Die Auswahl des privaten Partners und die Vergabe von Aufträgen
durch diesen. Er arbeitet heraus, dass der Vertrag zwischen der Gebietskörperschaft und dem privaten Partner einen
Beschaffungsvorgang darstelle und dem Vergaberecht unterfalle. Sodann untersucht er welche Vergabeverfahrensarten auf
dieser Ebene angewendet werden können. Da die Besonderheit bei der Einrichtung von Bids darin bestehe, dass in der
Regel nur ein regional präsenter Partner in Betracht kommt, sei das Verhandlungsverfahren ohne öffentliche
Bekanntmachung oder zumindest das Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Bekanntmachung zulässig. Mitunter komme
auch die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs in Betracht.
Districts (Bids), dem Vergaberecht unterfallen und welche Vergabeverfahrensarten Anwendung finden können. Zunächst
unterscheidet er zwei vergaberechtlich relevante Ebenen: Die Auswahl des privaten Partners und die Vergabe von Aufträgen
durch diesen. Er arbeitet heraus, dass der Vertrag zwischen der Gebietskörperschaft und dem privaten Partner einen
Beschaffungsvorgang darstelle und dem Vergaberecht unterfalle. Sodann untersucht er welche Vergabeverfahrensarten auf
dieser Ebene angewendet werden können. Da die Besonderheit bei der Einrichtung von Bids darin bestehe, dass in der
Regel nur ein regional präsenter Partner in Betracht kommt, sei das Verhandlungsverfahren ohne öffentliche
Bekanntmachung oder zumindest das Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Bekanntmachung zulässig. Mitunter komme
auch die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs in Betracht.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin