Titeldaten
- Schröder, Holger
- NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
-
Heft 12/2008
S.1288-1295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 13070/2007, § 14 Abs. 1 Nr. 1 PBefG
Abstract
Der Verfasser untersucht das wettbewerbliche Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 13070/2007. Dabei skizziert
er zunächst die Anwendungsvoraussetzungen des Verfahrens und arbeitet die Vergabegrundsätze aus Art. 5 Abs. 3 VO (EG)
Nr. 13070/2007 heraus. Sodann entwickelt er den Vergabeverfahrensablauf. Soweit der Rechtsrahmen der Verordnung
Lücken aufweist, greif er ergänzend auf das EG – Primärrecht zurück und spricht sich gegen eine analoge Anwendung der
VOL/A aus. Konfliktträchtig erscheint ihm das Anhörungsrecht Dritter ÖPNV-Unternehmer nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 PBefG. Die
damit in der Praxis verbundene Weitergabe von Informationen kollidiere mit den Wettbewerbsgrundsätzen des Verfahrens.
Das Anhörungsrecht sei daher zumindest im Sinne der Vergabegrundsätze der ÖPNV-Verordnung durchzuführen. Den
nationalen Gesetzgeber fordert er auf, diesen Konflikt im PBerfG zu lösen und zudem durch eine detaillierte gesetzliche
Regelung des Vergabeverfahrensablaufs Rechtsicherheit zu schaffen.
er zunächst die Anwendungsvoraussetzungen des Verfahrens und arbeitet die Vergabegrundsätze aus Art. 5 Abs. 3 VO (EG)
Nr. 13070/2007 heraus. Sodann entwickelt er den Vergabeverfahrensablauf. Soweit der Rechtsrahmen der Verordnung
Lücken aufweist, greif er ergänzend auf das EG – Primärrecht zurück und spricht sich gegen eine analoge Anwendung der
VOL/A aus. Konfliktträchtig erscheint ihm das Anhörungsrecht Dritter ÖPNV-Unternehmer nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 PBefG. Die
damit in der Praxis verbundene Weitergabe von Informationen kollidiere mit den Wettbewerbsgrundsätzen des Verfahrens.
Das Anhörungsrecht sei daher zumindest im Sinne der Vergabegrundsätze der ÖPNV-Verordnung durchzuführen. Den
nationalen Gesetzgeber fordert er auf, diesen Konflikt im PBerfG zu lösen und zudem durch eine detaillierte gesetzliche
Regelung des Vergabeverfahrensablaufs Rechtsicherheit zu schaffen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin