Der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung

Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 11/2008
    S.122-125
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Aufsatz

Abstract
Die Vorgabe bestimmter Typen und Fabrikate ist bei öffentlichen Ausschreibungen nur zulässig, wenn dies durch den Auftragsgegenstand bzw. die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. Wann dies jedoch im Einzelnen der Fall ist, regeln weder die VOL/A noch die VOB/A. Im Aufsatz wird detailliert anhand aktueller Rechtsprechung erläutert, welchen objektiven Anforderungen Rechnung zu tragen ist und wie sich die Folgen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung auswirken.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin