Titeldaten
- Schröder, Holger
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
-
Heft 8/2010
S.758-762
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 99 Abs. 1 GWB
EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - C-271/08
Abstract
Ausgehend von der Entscheidung des EuGH, Urteil v. 15.07.2010, C-271/08, untersucht der Verfasser, ob der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern vergabepflichtig ist, wenn diese im Rahmen der Durchführung eines Tarifvertrages geschlossen werden. Nach einem einleitenden Urteilsüberblick geht er auf die Frage der Bereichsausnahme für die Durchführung eines Tarifvertrages vom europäischen Vergaberecht ein, die er im Ergebnis verneint. Anschließend prüft er die Merkmale öffentlicher Auftraggeber, Öffentlicher Auftrag, Entgeltlichkeit, die Schwellenwertberechnung und das Vorliegen des Ausnahmetatbestands des § 100 Abs. 2 GWB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Rahmenvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung von öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich vergabepflichtig sind. Zudem seien die vergaberechtlichen Vorschriften kein Hindernis für die Erreichung der sozial-politischen Zielsetzung des TV-EUmw/VKA.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin