Ganz oder gar nicht? – Der (Teil-)Beitritt zu Hilfsmittelverträgen gemäß § 127IIa 1 SGB V

Titeldaten
  • Weber, Michael
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 2/2011
    S.53-57
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 Abs. II SGB V

Abstract
Nach einer Definition des Begriffes "Hilfsmittel" und einer Darstellung des aktuellen Systems zur Versorgung der Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse mit diesen Hilfsmitteln stellt der Artikel die Rechtslage von Hilfsmittelanbietern dar, die bisher mit einer Krankenkasse noch keinen Vertrag abgeschlossen haben. Ihnen erlaubt § 127 SGB V, einem Vertrag beizutreten, den ein anderer Versorger mit dieser (konkreten) Krankenkasse bereits abgeschlossen hat. Besonderer Schwerpunkt des Aufsatzes ist die Frage, ob auch ein teilweiser Beitritt zu einem mit anderen Versorgern abgeschlossenen Vertrag, etwa zur Versorgung mit nur einer Auswahl der im Vertrag vorgesehenen Hilfsmittel, zulässig ist. Der Verfasser verwirft die Ansicht einiger Kassen, dass ein "Rosinenpicken" nicht zulässig sein dürfe und argumentiert mit dem Ziel des Gesetzes, um zu der Ansicht zu kommen, ein Teilbeitritt sei möglich, wenn dies nicht die Versorgung der Versicherten gefährde.
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg