Die Ausschreibungspflicht bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Zugleich Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15. 7. 2010 (Rs C-271/08) VersR 2010, 1335
Titeldaten
  • Polster, Julian; Naujok, Karin
  • VersR - Versicherungsrecht
  • Heft 4/2011
    S.172-179
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - C-271/08

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Urteil des EuGH vom 15.07.2010 - C-271/08. Der EuGH hatte in diesem Urteil entschieden, dass der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung durch öffentliche Auftraggeber vergabepflichtig ist, auch wenn diese Verträge im Rahmen der Durchführung eines Tarifvertrages geschlossen werden. Zunächst erläutern die Verfasser den rechtlichen Regelungsrahmen der Entgeltumwandlung. Daran schließt ein kurzer Überblick über die tragenden Urteilsgründe an. Die Verfasser stimmen dem Urteil des EuGH zu und kommen zu dem Ergebnis, dass in der Folge dieses Urteils die vergaberechtswidrigen Altverträge zur betrieblichen Altersversorgung zu beenden seien. Abschließend werden überblickartig die Durchführung eines Vergabeverfahrens und das Rechtschutzsystem des Kartellvergaberechts dargestellt.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin