Konkretisierungsbedürftige Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse?

Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2011
    S.16-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 14 AEUV , Art. 106 AEUV , § 107 GO NRW

Abstract
Der Verfasser analysiert in seinem Beitrag die Zielsetzung und den Charakter des Art. 14 AEUV. Dieser regelt für die Union und die Mitgliedstaaten die Sorge für das Funktionieren der erfassten Dienste der öffentlichen Daseinsvorsorge im Hinblick auf deren Aufgabenwahrnehmung. Der Autor legt den Artikel aus und behandelt seine Einbettung in die Souveränität der Mitgliedstaaten, sein Verhältnis zum Wettbewerbsrecht und die Verhaltenspflichten und -möglichkeiten, die der Union und den Mitgliedstaaten durch die Regelung auferlegt bzw. eröffnet werden.
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin