Titeldaten
- Kulartz, Hans-Peter, Marx, Fridhelm, Portz, Norbert, Prieß, Hans-Joachim [Hrsg.]
-
Werner-Verlag
Köln, 2010
S.XVII, 1029
- ISBN 978-3-8041-2282-6
Zusätzliche Informationen:
Kommentar
Abstract
Aus der MonatsInfo 4/2011: Zwölf ausgewiesene und praxiserfahrene Sachkenner aus der Richter- und Anwaltschaft, Ressorts und Verbänden sind die Verfasser dieses neuen Gemeinschaftskommentars zur VOB/A, der nach der Neufassung der VOB/A 2009 und der Übernahme der bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOB/A 2006 in die Sektorenverordnung 2009 nun vorliegt. Auch nach der dadurch bedingten Verkürzung der VOB/A 2009 auf nurmehr 22 anstatt 32 Paragraphen, die zum Teil aber auf die inhaltliche Zusammenfassung mehrerer Vorschriften in nur einem Paragraphen zurückzuführen ist, umfasst der neue Kommentar noch mehr als 1.000 Seiten, überschreitet jedoch nicht das Format eines praxisfreundlichen mitnahmegeeigneten Handbuchs. Bei der Abfassung des Kommentars hatten die Verfasser insbesondere auch die zahlreichen – inhaltlichen und redaktionellen – Neuerungen und Änderungen der VOB/A 2009 gegenüber der VOB/A 2006 zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für die aktuelle Rechtsprechung und das Schrifttum seit der Einführung der VOB/A 2006, die die anhaltende Fortentwicklung des Vergaberechts bestätigen. Der Kommentar beginnt – nach dem Abkürzungs- und Literaturverzeichnis – mit einer Einleitung zur Systematik, Entwicklung, Struktur sowie zum Inhalt der neuen VOB/A im Vergleich mit ihrer Vorgängerin. Es folgt die detaillierte Kommentierung des neuen Regelwerks in der Ziffernfolge der Basisparagraphen mit den zusätzlichen Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG nach Abschnitt 2 der VOB/A. Der Kommentierung jeder Vorschrift ist der Text vorangestellt, daran an schließt sich eine genaue Inhaltsübersicht der Kommentierung mit Randziffern und zahlreichen Fußnoten zur Rechtsprechung und zum Schrifttum. Das Stichwortverzeichnis beschließt „einen anwenderfreundlichen und handlungsorientierten“ Kommentar, der der Zielsetzung der Herausgeber und Autoren voll entspricht.