Ist die Verlängerung der Schwellenwerte Verordnung (noch) zu rechtfertigen?

Titeldaten
  • Stalzer, Johannes
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2011
    S.5-11
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Aufsatz

Abstract
Mit Verordnung vom 24.9.2009 BGBl II 125/2009 („Schwellenwerte VO“) wurden in Österreich die Schwellenwerte für die Wahl der Direktvergabe (€ 100.000,00) bis Ende 2010 angehoben. Diese Verordnung wurde bis zum 31.12.2011 verlängert. Der Verfasser des Beitrags setzt sich nun mit der Frage auseinander, ob die Verlängerung tatsächlich gerechtfertigt ist. Er zeigt auf, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit fraglich und die der SchwellenwerteVO zugrundeliegende Verordnungsermächtigung des § 18 BVergG im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Determinierungsgebot des Art 18 B-VG unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes bedenklich erscheint.
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien