Ausschreibung kann für den Auftraggeber sinnvoll, für Bieter aber misslich sein
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 2/2011
S.25-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 98 Nr. 2 GWB , § 98 Nr. 5 GWB
VK Brandenburg, Beschluss vom 7.12.2010 - VK 60/10
Abstract
Der Verfasser stellt einen Beschluss der VK Brandenburg vom 07.12.2010 - VK 60 / 10 dar. In dem zugrundeliegenden Fall führte ein Immobilienunternehmen eine EU-weite Ausschreibung für Sanierungsarbeiten durch. Hierbei war das Immobilienunternehmen vertraglich zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet, das Land sollte die Kosten erstatten. Rechtsschutz vor der Vergabekammer bestand in diesem Fall für den Bieter jedoch nicht, da unter anderem der Auftraggeber zwar für diesen Auftrag, aber nicht generell überwiegend staatlich finanziert war.
Aleksandra Elobied, Rechtsanwältin, Berlin