Erledigung des Nachprüfungsantrags im Verfahren vor der Vergabekammer und Kostenentscheidung

Titeldaten
  • Czauderna, Reinhardt
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2011
    S.421-429
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 114 Abs. 2 GWB, § 128 Abs. 3 GWB, § 128 Abs. 4 GWB

BGH, Beschluss vom 09.12.2003 - X ZB 14/03, VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.03.2010 - VK-SH 2/10, VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.06.2010 - VK-SH 10/10, OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - Verg 8/10, VK Bund, Beschluss vom 16.09.2009 - VK 3-166/09

Abstract
Ein Nachprüfungsantrag kann sich erledigen, wenn dieser durch ein Ereignis nach Verfahrenseinleitung gegenstandslos wird. Auf die verschiedenen Erledigungstatbestände sowie die Frage, wie sich die Erledigung des Nachprüfungsantrags verfahrensrechtlich und kostenmäßig auswirken kann, wird im vorliegenden Beitrag eingegangen. Insbesondere geht der Autor auf die Möglichkeiten der einverständlichen und der einseitigen Erledigungserklärung mittels einer theoretischen und praktischen, an aktueller Rechtsprechung orientierten, Aufarbeitung des Themas ein.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin