Business Improvement Districts (BIDs) – vereinbar mit Landes-, Bundes- und Europarecht

Titeldaten
  • Fuchs, Tine
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2011
    S.211-213
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Aufsatz

Abstract
Business Improvement Districts (BIDs) wird ein neuartiges Stadtentwicklungsmodell genannt, bei dem Städte und Grundstückseigentümer miteinander kooperieren. Grundlage ist ein abgestimmtes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, das dann vermittelt über einen Aufgabenträger und finanziert durch die Grundstückseigentümer umgesetzt wird. In dem Beitrag geht es um die Aufarbeitung zweier zu diesem Thema ergangener Entscheidungen des OVG Hamburg vom 27.08.2010 (Az. 1 Bf 149/09) und des VG Bremen vom 25.06.2010 (Az. 2 V 185/10). Im Kern wurde dabei überprüft, ob die zur Finanzierung der Maßnahmen gesetzlich erhobene sog. "BID-Abgabe" rechtmäßig ist. Die Autorin bekräftigt, dass BIDs mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind. Die Einbindung Privater in Entscheidungsprozesse ist zulässig, da es sich nicht um Maßnahmen der Daseinsvorsorge sondern um solche handelt, die "on-the-top" geleistet werden und kaum durch Steuergelder finanziert würden. Eine vergaberechtliche Relevanz in Bezug auf die Einsetzung des Aufgabenträgers wird verneint, in Bezug auf die Beauftragung weiterer Unternehmen zur Ausführung von BID-Maßnahmen jedoch in Frage gestellt.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn