Die Beurteilung von Einkaufskooperationen gemäß Art. 101 Abs. 1 und Abs. 3 AEUV

Titeldaten
  • Säcker, Franz Jürgen; Mohr, Jochen
  • wrp - Wettbewerb in Recht und Praxis
  • Heft 7/2011
    S.793-808
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 101 Abs. 3 AEUV

Abstract
In einem sehr profunden, vorbildlich gegliederten und mit einer dissertationsverdächtigen Anzahl an Belegen versehenen wissenschaftlichen Aufsatz beleuchten die Autoren die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Einkaufskooperationen nach Art. 101 Abs. 1, Abs. 3 AEUV. Zunächst führen sie in die Problemstellung ein und differenzieren die unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnisse der beteiligten Akteure als Grundlage für ihre weiteren Ausführungen. Daraufhin erörtern sie die wettbewerbstheoretische Zulässigkeit von Einkaufskooperationen und das Bestehen von Wettbewerbsbeschränkungen im Lichte des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Die Autoren unterschieden dabei das Vertikalverhältnis der Einkaufskooperation zu den Lieferanten, das Horizontalverhältnis zu den übrigen Wettbewerbern und das Vertikalverhältnis zu den Gesellschaftern der Einkaufskooperation selbst. Schließlich werden die Voraussetzungen des Freistellungstatbestandes Art. 101 Abs. 3 AEUV besprochen. Die Autoren gelangen zu dem Ergebnis, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 GWB einer Einkaufskooperation nicht im Wege stehen, wenn diese erst etwa durch die Skaleneffekte der Kooperation in die Lage versetzt wird, effektiv als Wettbewerber im eigenen Absatzmarkt aufzutreten. Wird für die Beschaffungs- und Absatzseite ein Marktanteil von 15% nicht erreicht, so läge eine materielle Wettbewerbsbeschränkung nach Art. 101 Abs. 1 AEUV grundsätzlich nicht vor. Ab 15% Marktanteil wäre dann zudem eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV nicht denkbar.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn