Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach § 97 Abs. 3 GWB und Europarecht

Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 3/2011
    S.97-99
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Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB

Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach inwieweit mittelständische Interessen bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können und berücksichtigt werden müssen. Hier zeigt er insbesondere die europarechtlich intendierten Grenzen auf. Zunächst befasst er sich mit den Anforderungen der Losaufteilung bzw. der Gesamtlosvergabe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es hinsichtlich der Begründung einer Gesamtlosvergabe nicht auf das Gewicht der vorgebrachten Gründe ankomme. Auch sei § 97 Abs. 3 GWB keine Anforderung für die Durchführung einer Abwägungsentscheidung zu entnehmen. Vielmehr genüge die Schlüssigkeit der geltend gemachten Gründe für die Gesamtvergabe. Anschließend befasst er sich mit der Auftragsvergabe an Generalübernehmer und der Loslimitierung. Hierbei zeigt er auf, dass für eine Loslimitierung der rechtliche Ansatzpunkt fehle und eine solche vielmehr zu einer Diskriminierung führe. Sodann geht er der Frage nach inwieweit Aufträge mittelstandgerecht zugeschnitten werden können. Sein abschließendes Fazit: Die nach § 97 Abs. 3 GWB gewollte Förderung des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entbindet nicht von der Wahrung europarechtlicher Regeln.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin