Zur Frage der Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand

Titeldaten
  • Scharf, Jan ; Dierkes, Jan-Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2011
    S.543-549
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09, EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08

Abstract
Ausgehend von der grundsätzliche Frage der Vergabepflichtigkeit von Privatisierungsmaßnahmen untersuchen die Verfasser die Ausschreibungspflicht von Anteilsverkäufen durch die öffentliche Hand. Zunächst stellen sie die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04 [Stadt Mölln], Urteil vom 06.05.2010 - C-145/08 und C-149/08 [Loutraki und Aktor] und Urteil vom 22.12.2010 - C-215/09 [Mehiläinen]) dar und entwickeln daraus Leitlinien zur Beurteilung der Vergabepflichtigkeit von gemischten (Transaktions-)Verträgen. Zunächst sei die Trennbarkeit von Haupt- und Nebenleistung zu prüfen. Im Falle der Falle der Untrennbarkeit müsse auf der zweiten Stufe der Hauptgegenstand bzw. der Schwerpunkt herausgearbeitet werden. Sofern der Hauptgegenstand des Vertrags nicht vergabepflichtig ist, sei der gesamte Vertrag grundsätzlich ausschreibungsfrei. Daraus sei jedoch nicht die Schlussfolgerung zu ziehen, dass im Rahmen vergabefreier Anteilsveräußerungen vergabepflichtige Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen als Annexvereinbarung ausschreibungsfrei mitvergeben werden könnten. Dies sei im Einzelfall zu prüfen, wobei im Zweifel eine Ausschreibung erfolgen sollte.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin