Das so genannte Wesentlichkeitskriterium beim In-House-Geschäft

Titeldaten
  • Schröder, Holger
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 13/2011
    S.776-780
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

OLG Hamburg, Beschl. v. 14. 12. 2010 – 1 Verg 5/10,

Abstract
Der Artikel behandelt das zur Bestimmung eines In-House-Geschäfts notwendig festzustellende Wesentlichkeitskriterium. Dargestellt wird zunächst grundlegende Rechtsprechung des EuGH („Teckal“ und „Carbotermo“), des BGH („GFWA“) und verschiedener Vergabesenate, aus denen sich Ansätze für die Bestimmung der Wesentlichkeit herleiten lassen. Danach wird das Kriterium in drei Tatbestandsmerkmale zerlegt („Tätigkeit“, „im Wesentlichen“, „Für“) und insbesondere an der „Carbotermo-Entscheidung“ des EuGH eine nähere Bestimmung der Merkmale vorgenommen. Dies geschieht mit abschließender Kritik einer Entscheidung des OLG Hamburg vom 14.12.2010, in welcher dieses zu den Umsätze eines Energieversorgers, die eine wesentliche Tätigkeit für die Vergabestelle belegen sollen, nicht diejenigen hinzurechnet, die mit Haushaltskunden erwirtschaftet werden.
Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin