Titeldaten
- Grothmann, Torsten; Tschäpe, Philipp
- ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
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Heft 5/2011
S.442-450
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, Urteil vom 25.03.2010, - C-451/08
Abstract
Den Autoren zufolge eignet sich die EuGH-Entscheidung “Helmut Müller” beispielhaft zur Abgrenzung zwischen ausschreibungspflichtigen Bauaufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber und nicht ausschreibungspflichtigen (bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlich) notwendigen Vorgaben einer Behörde bzw. einer Kommune an den Bauträger innerhalb städtebaulicher Verträge. Diesbezüglich geht der Beitrag insbesondere auf das vom EuGH aufgestellte Kriterium der “Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeiten” sowie hiervon abgrenzend auch auf das Tatbestandsmerkmal des „unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils” ein. Abschließend wird die Tauglichkeit der Abgrenzungskriterien anhand von Fallbespielen erläutert.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin