Weiche Wertungskriterien

Titeldaten
  • Leinemann, Eva Dorthee; Homann, Oliver
  • Vergabe News
  • Heft 7/2011
    S.82-85
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16 Abs. 6 VOB/A, § 20 VOB/A

Abstract
Die Autoren befassen sich mit den “Fallstricken“ bei der Erstellung und Verwendung Wertungskriterien, welche die Qualität der angebotenen Leistung als Zuschlagskriterium berücksichtigen. Dabei wird zunächst erläutert, dass als Wertungskriterien keine Eignungsanforderungen verwendet werden dürfen. Sodann werden beispielhaft einige Zuschlagskriterien und Unterkriterien für Bauprojekte benannt und dann auf das Erfordernis einer Gewichtung und deren Veröffentlichung eingegangen. Schließlich sei in der Wertungsphase zwingend die veröffentlichte Wertungsmatrix anzuwenden, wobei der öffentliche Auftraggeber bei der Wertung im Rahmen der Wertungsmatrix einen Beurteilungsspielraum habe. Die Ausübung dieses Ermessens sei nachvollziehbar zu dokumentieren.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg