Bundesvergabegesetz - Leitsatzkommentar

Titeldaten
  • Gast, Günther
  • LexisNexis ARD ORAC
    Wien, 2011
    S.XXXIV, 1358
  • ISBN 978-3-7007-4744-4
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Abstract
Aus der MonatsInfo 6/2011: Ein Schwergewicht der deutschsprachigen Literatur zum Vergaberecht im doppelten Sinn stellt dieser neue Leitsatzkommentar zum österreichischen Bundesvergabegesetz dar, erfasst der gewichtige Band doch mehr als 4.000 vergaberechtliche Entscheidungen nicht nur der nationalen Behörden und Gerichte, sondern auch des Europäischen Gerichtshofes. „Leitsatzkommentar“ bedeutet, die aufgenommenen Entscheidungen mussten zunächst auf ihren wesentlichen Kern zurückgeführt werden, bevor sie Berücksichtigung finden konnten. Erst- und bisher einmalig im Print-Schrifttum zum Vergaberecht, soweit bekannt, ist auch die Übernahme der Entscheidungen in komprimierter, den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes jeweils zugeordneter Form. So kann der Nutzer des Kommentars unmittelbar auf die zu einer Bestimmung ergangenen Entscheidung des Bundesvergabeamtes, der Bundesvergabekontrollkommission und der Landeskontrollbehörden, aber auch der Zivilgerichte, des Verfassungs-, Verwaltungs- und des Europäischen Gerichtshofes zugreifen; im Bedarfsfalle erhält er gleichzeitig die Fundstelle des Volltextes der Entscheidung. Aufgenommen wurden auch zahlreiche, bisher unveröffentlichte Entscheidungen der österreichischen Bundesländer. Der Kommentar folgt der Reihenfolge der Vorschriften des Bundesvergabegesetzes 2006 in der aktuellen Fassung seiner letzten Novellierung 2010. An den Textabdruck jeder Vorschrift schließt sich die Wiedergabe der dazu vorliegenden Erläuterungen des Gesetzgebers an. Der zu einer Vorschrift aufgenommenen Entscheidung ist jeweils eine Literaturauswahl und eine Gliederung vorangestellt. Vier Exkurse des Kommentars enthalten auch Entscheidungen – Leitsätze – , die zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, zum Verfahren vor dem Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof und zur aufschiebbaren Wirkung im Verfahren vor diesen beiden Gerichten ergangen sind. Die Anhänge zum Bundesvergabegesetz 2006 beschließen den Band.