von Alternativen und Varianten

Grundlagen der HOAI: Das Honorar für die Planung verschiedener Lösungen
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2011
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 10 HOAI

OLG Karlsruhe, Urt v. 31.07.2001, Az. 17 U 140/99, BGH, Urt. v. 25.03.1999, Az. VII ZR 397/97

Abstract
Gibt der Auftraggeber eine Ingenieurplanung in Auftrag, so kann es zur Untersuchung verschiedener Lösungsmöglichkeiten kommen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden hierzu regelmäßig fast vollständige Vorplanungen einschließlich Kostenberechnungen angefertigt. Wie diese zusätzliche Planung zu vergüten ist, hängt von der Einschlägigkeit des § 10 HOAI ab. Hiernach sind Planungsvarianten nicht gesondert zu vergüten, Planungsalternativen hingegen schon. In diesem Sinne definiert der Autor eingehend den Anwendungsbereich der Vorschrift und erläutert die zugrundeliegende Interessenlage anhand praktischer Bespiele.
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin