Problemfelder bei der Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Vergaberecht

Titeldaten
  • Michallik, Florian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2011
    S.683-692
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 1 GWB, § 97 Abs. 2 GWB, § 97 Abs. 3 GWB, § 97 Abs. 4 GWB, § 97 Abs. 5 GWB

Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit den praktischen Konsequenzen der Stärkung des Mittelstandsschutzes durch die Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB im Rahmen der Vergaberechtsreform 2009. Er hebt hervor, dass sich auch nach Änderung dieser Vorschrift deren Schutzzweck darauf beschränkt, die strukturellen Nachteile kleinerer und mittlerer Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu beseitigen, also Chancengleichheit herzustellen. Eine Bevorzugung mittelständischer Unternehmen, etwa durch ein Verbot der Vergabe mehrerer Lose an ein Unternehmen oder eine Loslimitierung, verstieße dagegen gegen die gleichrangigen Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit sowie der Wirtschaftlichkeit der Beschaffung gemäß § 97 Abs. 1, 2 und 5 GWB. Wolle der Gesetzgeber eine solche Privilegierung mittelständischer Unternehmen zulassen, bedürfte dies als vergabefremder Zweck eines entsprechenden Gesetzesvorbehalts gemäß § 97 Abs. 2 bzw. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB.
Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main