Rechtsberatung strukturiert vergeben

Grundregeln für die Vergabe von anwaltlichen Dienstleistungen
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2011
    S.12-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 VOF

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - VII - Verg 55/09, OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

Abstract
Der Autor erläutert, welche Regeln bei der Beschaffung von Rechtsberatungen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden sind. Er zeigt auf, dass nicht alle Rechtsberatungen der VOF unterfallen, da Rechtsberatungen im Einzelfall durchaus auch beschreibbar sein können. Wenn die VOF Anwendung finde, handele es sich jedoch regelmäßig um nachrangige Leistungen, weshalb nur wenige Vorschriften der VOF überhaupt anwendbar seien. Unterhalb der Schwellenwerte bestünden letztlich nur Anforderungen aus dem Haushaltsrecht, die jedoch kaum einen Regelungsgehalt besäßen. Sodann führt der Autor aus, welchen Überlegungen und Regeln sich der öffentliche Auftraggeber bereits aus eigenem Interesse unterwerfen sollte, insbesondere solle er den Beratungsbedarf so genau wie möglich beschreiben; Auswahlkriterien sollten festgelegt und eine strukturierte Angebotsabgabe durchgeführt werden.
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg