Titeldaten
- Blaufuß, Jörg; Heiermann, Wolfgang; Zeiss, Christopher
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Juris
Saarbrücken, 2011
S.1500
Juris PraxisKommentar - ISBN 978-3-9387-5675-1
Zusätzliche Informationen:
Kommentar
Abstract
Aus der Monatsinfo 8-9/2011: Mit insgesamt 8 Bearbeitern aus allen Bereichen des Vergaberechts erscheint dieser Kommentar schon in der 3. Auflage. Kommentiert werden die Vorschriften von GWB (ca. 490 Seiten), VgV (ca. 80 Seiten), SektVO (rd. 300 Seiten) und der VOB/B 2009 (rd. 450 Seiten). Die gedruckte Kommentierung bezieht sich auf die Fassung von VgV und SektVO vor Umsetzung der Richtlinie „Saubere Fahrzeuge“, die geänderten Vorschriften sind jedoch abgedruckt. Eine Einführung von rd. 70 Seiten leitet das Buch ein. In einem Vertiefungshinweis findet sich eine tabellarische Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschieden von VOB/A und der nicht kommentierten VOL/A, je für die Fassungen 2006 und 2009. Sogenannte Vertiefungshinweise finden sich an mehreren Stellen im Buch. Dort finden sich rgänzende Informationen wie etwa im Vertiefungshinweis 1 zu § 106 GWB die Adressen der Vergabekammer, Vergabesenate, Vergabeprüfstellen sowie der VOB/VOL/VOF-Stellen. Im Inhaltsverzeichnis ist der Inhalt der Vertiefungshinweise leider nicht näher beschrieben, so dass ihr Inhalt nicht so gut zugänglich ist wie er es verdient hätte. Gelegentlich werden Graphiken und Tabellen zur besseren Verdeutlichung eingesetzt. Als Zusatzfunktion erhält man mit dem Kauf Zugriff auf Online-Kommentar, der nach Angabe des Verlages permanent aktualisiert wird. kann auch nur online gebucht werden. Die online Fassung soll nach der Werbung auch die im Mai in Kraft getretenen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie Saubere Fahrzeuge (RL 2009/33/EG) enthalten. Ausgehend von dem angezeigten Update-Stand wurde die Kommentierung zu § 4 VgV und anderen Vorschriften bereits im Mai an die an die Änderungen angepasst. Dabei verwirrt etwas, dass der alte Vorschriftentext angezeigt wird; die Kommentierung der neuen bzw. geänderten Vorschriften ist verhältnismäßig kurz gehalten.