Keine Ausschreibungspflicht für Verträge über hausarztzentrierte Leistungen?

Besprechung der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3.11.2010
Titeldaten
  • Csaki, Alexander; Freundt, Anja
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 20/2011
    S.766-772
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 73b Abs. 4 S. 1 SGB V

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.11.2010 - L 21 SF 208/10

Abstract
Gegenstand des Artikels ist die Ausschreibungspflicht für Verträge über hausarztzentrierte Leistungen nach § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V. Besprochen wird die Problematik vor dem Hintergrund einer Entscheidung des LSG NRW vom 03.11.2010, in welcher sich das Gericht gegen eine Ausschreibungspflicht solcher Verträge aussprach. Erläutert wird zunächst der Hintergrund der Entscheidung. Danach folgt eine Untersuchung, ob es sich bei Verträgen über die hausarztzentrierte Versorgung um öffentliche Aufträge handelt. Geprüft werden vor diesem Hintergrund die Existenz eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals „Auswahlentscheidung“ zur Begründung eines öffentlichen Auftrags sowie die Gesetzesbegründung und –systematik. Danach erfolgt ein Vergleich zu Hilfsmittelversorgungsverträgen nach § 127 Abs. 2 SGB V. Die Autoren äußern Zweifel an der Entscheidung des LSG, die das Vorliegen von öffentlichen Aufträgen ablehnt. Dies wird insbesondere mit dem Hinweis der möglicherweise nichtbestehenden Europarechtskonformität der Entscheidung dargelegt, die umfangreich dargestellt wird.
Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin