Neuregelungen im Konzessions-(vergabe-)recht

Titeldaten
  • Hampel, Christian
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • Heft 3/2011
    S.96-97
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Aufsatz

Abstract
Der Kurzbeitrag stellt die wesentlichen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dar, wie sie am 6. Juni 2011 von der Bundesregierung beschlossen worden und inzwischen nach einer kleinen Modifikation durch den Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 05.08.2011 in Kraft getreten sind. Der Gesetzgeber hat mit der Reform auf häufige Streitpunkte bei der Konzessionsvergabe reagiert. § 46 Abs. 2 EnWG hat dabei gleich zwei wichtige Änderungen erfahren: So hat die "Überlassung" des Netzes an den neuen Konzessionsinhaber nunmehr im Regelfall als Übereignung zu erfolgen. Außerdem ist der bisherige Netzbetreiber dazu verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor der Bekanntmachung sämtliche für die Konzessionsvergabe erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Netzdaten zur Verfügung zu stellen. Zudem präzisiert die Gesetzesbegründung mit Bezug auf § 1 EnWG, dass im Auswahlverfahren lediglich Auswahlkriterien zulässig sein sollen, die sich auf Aspekte des Netzbetriebes selbst beziehen und insoweit nicht sachfremd sind.
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn