Kausalität des Vergaberechtsverstoßes als Voraussetzung für den Rechtsschutz

Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2011
    S.650-655
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 114 Abs. 1 S. 1 GWB, § 107 Abs. 2 S. 2 GWB, § 46 VwVfG

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - VII Verg 60/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - VII Verg 10/10

Abstract
Gegenstand des Beitrages ist die Frage des Kausalitätsvorbehaltes, welcher für den Erfolg eines Nachprüfungsantrages neben der Rechtsverletzung des Antragsstellers auch eine Beeinträchtigung von Auftragschancen des Bieters für erforderlich hält. Begründet wird diese Ansicht, die sich in zwei aktuellen Entscheidungen des OLG Düsseldorf finden soll, insbesondere mit § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB als normative Grundlage, was der Autor im Ergebnis jedoch ablehnt. Auch eine analoge Anwendung des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zur Begründung eines solchen Tatbestandsmerkmals lehnt der Autor im Ergebnis ebenso wie eine analoge Anwendung des § 46 VwVfG ab. Letztlich verweist er auf eine Unvereinbarkeit der Kausalitätsrechtsprechung mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes.
Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin